Die Vorratsdatenspeicherung ist in vollem Gange und unsere Bundesjustizministerin Frau Zypries wird vom Arbeitsgericht Berlin dazu verknackt, endlich mit dem Loggen von IP-Adressen der Besucher “ihrer” Webseite www.bmj.bund.de (eine verlinkung spare ich mir an dieser Stelle) aufzuhören. Ansonsten drohen 250000 € (Steuer-)Geldstrafe oder wahlweise ein halbes Jahr Knast. Die Abschrift des Gerichtsbeschluss ist bei Datenspeicherung.de nachzulesen.
Das ausgerechnet dem Justizministerium das Loggen verboten wird, zeugt schon von einer gewissen Ironie. Bitte mehr solcher Urteile.
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