Vorratsdatenspeicherung ist zulässig

Das Bundesverfasssungsgericht hat heute beschlossen, dass das Speichern von Telefonverbindungsdaten alleine kein Eingriff in die Privatsphäre, und damit erstmal erlaubt ist. Lediglich den Abruf dieser Daten hat das BVG erschwert. Hier darf nur noch bei schweren Straftaten zugegriffen werden. Da es sich um einen Eilantrag handelte, ist das letzte Wort allerdings noch nicht gesprochen. Die Hauptverhandlung soll Ende des Jahres stattfinden.
Quelle: spiegel-online

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