Wahlcomputer sind verfassungswiedrig!
…und wieder eine Kerbe in meinen Knüppel für verfassungswiedrige Entscheidungen.
Zitat Reuters:
Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig. Die Benutzung der Computer habe gegen den Grundsatz der öffentlichen Wahl verstoßen, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Die Wähler hätten dadurch weder die abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrollieren können. Die Bundestagswahl müsse jedoch nicht wiederholt werden.
Den letzten Satz finde ich persönlich zwar etwas schade, aber naja…
Allerdings schließt Karlsruhe Wahlcomputer nicht grundsätzlich aus. Nur alle, derzeit auf dem Markt befindliche…





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