Wofür Videoüberwachung doch gut ist…

Die Volksbank Stuttgart nimmt es scheinbar nicht so genau mit dem Datenschutz ihrer Kunden. Um eine Person zu ermitteln, welche den Teppich im Geldautomatenbereich der Bank verunreinigt hat, wurden die Videoaufnahmen UND das Transaktionsprotokoll des Geldautomaten ausgewertet. Zur Erinnerung: Die Sichtung des Videomaterials ist bei Banken nur zur Verfolgung von Straftaten zulässig!
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